Agentur für
interkulturelle
Kommunikation
&
Kooperation

Home

Übersetzungen & Dolmetschen in alle Weltsprachen
Sprachseminare
Training & Consulting

Damit Ihre Botschaft ankommt!

Rufen Sie uns an und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Fon+49 7903 941970
Mobil+49 171 9639186
E-Mailinfo@lingua-rom.de

Weltsprachen:

World Amerikanisch Spanisch, Portugiesisch Russisch, Chinesisch Englisch Arabisch Italienisch, Französisch, Rumänisch

Unsere Bürozeiten:

Montag bis Freitag
8:00 - 18:00 Uhr


Unser Service für Sie:

Wir sind auch über die Feiertage erreichbar!

Kundenzufriedenheit

In unserem Qualitätsmanagement steht die Kundenzufriedenheit an vorderster Stelle, denn zufriedene Kunden sind für uns das höchste Ziel. Zu unseren Kunden gehören große, international agierende Konzerne, mittelständische und kleine Unternehmen aus den verschiedensten Branchen: Konsumgüter, Maschinenbau, Lüftungstechnik, Elektronik, Medien etc. Sie sind Hersteller, Dienstleister, Händler oder Institutionen.

Unsere Kunden:

Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen
Referenzen

... mehr Referenzen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LINGUA-ROM

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen LINGUA-ROM und seinen Kunden. Die AGB werden vom Kunden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte ohne gesonderte Vereinbarung.

§ 1 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

Agentur LINGUA-ROM verpflichtet sich strengstes Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, über alle überlassenen Unterlagen, Daten und Sachverhalte, die den Auftrag des Kunden betreffen zu bewahren. Sie können absolut sicher sein, dass Ihre Daten und Dokumente mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden und nie weitergegeben oder verwendet werden. Bei Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftragsgeber, LINGUA-ROM und dem Übersetzer kann jedoch eine 100%ige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Auf Wunsch können wir eine Vertraulichkeitserklärung erstellen.

nach oben

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Kunde erteilt die Dolmetscher- / Übersetzungsauftrag/ Anmeldung zur Schulung usw. in mündlicher, schriftlicher, elektronischer, per Telefax oder in sonstiger Form. Erfolgt eine Auftragserteilung auf Grund eines vorher abgegebenen Angebotes telefonisch oder mündlich, muss der Auftrag schriftlich bestätigt werden. Ist zwischen dem Auftraggeber und uns nichts anderes vereinbart worden, gilt der Auftrag (Übersetzungsauftrag) mit dem Erhalt des Textes als erteilt. Erteilte Aufträge des Kunden sind verbindlich. Ein Auftrag gilt nur dann als erteilt, wenn er durch LINGUA-ROM schriftlich bestätigt ist (Auftragsbestätigung).
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, richten sich nach aktueller Preisliste, bzw. die im Angebot genannten Preis.

nach oben

§ 3 Ausführungsformen der Übersetzungen/ Terminologie

Fachausdrücke werden, sofern keine gesonderten Anweisungen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt in eine allgemein übliche, gemäß aktuellen Lexika vertretbare, allgemein verständliche Version übersetzt. LINGUA-ROM übernimmt nur die Übersetzung der Aufträge und nicht die Bearbeitung des Stils oder des Layouts der Dokumente. Daraus ergibt sich, dass vorhandene Formatierungen und Layout der Dokumente nicht beachtet werden. Übersetzt werden ausschließlich Texte, wobei Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen und Texte mit strafbarem Inhalt, können von LINGUA-ROM auch nach Vertragsabschluß zurückgewiesen werden.
HTML-Dokumenten, Korrekturlesen, nachträgliche Textgestaltung und Übernahme von Bildern und Grafiken werden nach Zeitaufwand berechnet falls vorab kein Festpreis vereinbart wurde.
Für die Erstellung der Übersetzung muss der Kunde rechtzeitig und unaufgefordert der LINGUA-ROM die notwendigen Informationen und Unterlagen (z.B. Ankürzungen, Glossare, Zeichnungen, Tabellen, etc.) zur Verfügung stellen.

Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber LINGUA-ROM einen Korrekturabzug zu überlassen. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht und/oder Aufklärungspflicht, so ist LINGUA-ROM nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des gegebenenfalls entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn LINGUA-ROM vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Verzögerungen und Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungs- und/oder Aufklärungspflichten des Auftraggebers ergeben, sind ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten und gehen nicht zu Lasten von LINGUA-ROM.

Hat der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungswünsche, deren Ausführung für LINGUA-ROM mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, ist LINGUA-ROM berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene zusätzliche Vergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich auch dementsprechend der vereinbarte Fertigstellungstermin.

nach oben

§ 4 Ausführung durch Dritte und Abwerbeverbot

Sofern wir diese für zweckmäßig erachten, dürfen wir uns zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Kontakt zwischen dem Kunden und von uns eingesetzten Dritten ist nur mit unserer Einwilligung erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und LINGUA-ROM. Die Vertragsparteien vereinbaren, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen. Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrages/ der Zusammenarbeit. Bei Nichteinhaltung hat der Auftraggeber der Agentur LINGUA-ROM gegenüber den Schaden, eine Vertragsstrafe in Höhe des 12-fachen Auftragswertes pro Zuwiderhaltung zu zahlen.

nach oben

§ 5 Preise und Lieferung

Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise. Zu den Preisen addiert sich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell veröffentlichte, unverbindliche Preislisten können ohne Vorankündigung von uns geändert werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge, bzw. Dienstleistung verlangt werden.

Für Eilübersetzungen, Nacht-, Wochenende und Feiertagsübersetzungen, sowie schlechte Lesbarkeit der Texte werden Zuschläge berechnet (30% - 100%). Für kleine Aufträge wird eine Mindestauftragssumme berechnet.
Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden. Im Einzelfall behält sich LINGUA-ROM vor, Leistungen per Vorkasse oder Nachnahme durchzuführen. Bei Privatkunden erfolgt die Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse oder Nachnahme. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden, für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haften wir nicht.

Das Dolmetscher-Dienstleistungshonorar wird nach Stunden (60 Minuten) abgerechnet. Die Reise- und Wartezeiten, die An- und Abfahrtzeiten werden mit dem für Dolmetscherleistung geltenden Satz abgerechnet. Die Spesen und die notwendige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die notwendigen Nebenkosten wie Telefon, Fax, Porto, Fahrt- und Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

nach oben

§ 6 Texteinstufung und Liefertermin

Die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung erforderliche Leistung kann erst nach eingehender Prüfung des Textes durch LINGUA-ROM festgelegt werden. Der Preis für Fachübersetzung orientiert sich grundsätzlich an den übersetzten Normzeile, die jedoch in der Regel keine Festpreise sind, sondern von Fachgebiet und Umfang der Vorlage sowie der Ausgangs- bzw. der Zielsprache der gewünschten Übersetzung abhängig sind. Rechnungsgrundlage sind die tatsächlich übersetzten Zeilen, wodurch Abweichungen vom Angebot nicht auszuschließen sind, falls kein Festpreisangebot vereinbart worden ist. Anlegen und Erweitern einer Terminologie-Liste oder eines Glossars werden nach Aufwand oder nach Vereinbarung gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt.

Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials müssen deutlich gekennzeichnet werden, so dass die Änderungen eindeutig zur ursprünglichen Version an LINGUA-ROM übermittelt werden. Für Lieferverzögerungen durch verspätete Lieferung des Quellmaterials sowie für das abweichende Format ist LINGUA-ROM nicht verantwortlich.

Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse (Naturereignisse, Verkehrsstörungen etc.) sind wir berechtigt entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen.

nach oben

§ 7 Widerruf / Stornierung / Abtretung

Wird ein Auftrag ohne berechtigte gesetzliche oder vertragliche Gründe widerrufen oder zeitlich, zurückgestellt, so schuldet der Kunde die Kosten für alle bis zum Widerruf- oder Verschiebungstag ausgeführten Arbeiten und Kosten. Die Kosten können auch pauschal 30% des Auftragswertes berechnet und werden sofort fällig. Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetsch- und/oder Übersetzer berechnen wir bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%. Bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin berechnen wir 80% Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da wir mit unseren Übersetzern / Dolmetschern ebenfalls Verträge abgeschlossen haben. Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden ist nicht erlaubt.

nach oben

§ 8 Beanstandung / Haftung

Alle Arbeiten werden mit Sachkunde und Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Arbeit an uns zu richten. Bei begründeten Beanstandungen überarbeiten wir die betreffende Übersetzung. Eine weiterreichende Haftung lehnen wir ausdrücklich ab. Die Höhe der Haftung ist auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt, jedoch auf maximal 5000 Euro beschränkt.
LINGUA-ROM haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen.
Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. LINGUA-ROM haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.

nach oben

§ 9 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

Unsere Übersetzungen sind urheberrechtlich geschützt. LINGUA-ROM ist nicht verantwortlich für die von Kunde zur Verfügung gestellte Inhalte (Texte, Bilder, Graphiken, etc.), LINGUA-ROM ist auch nicht verpflichtet zur Überprüfung der Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße.

Der Auftraggeber stellt LINGUA-ROM sowie deren Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen, etc beruhen. Für den Fall, dass LINGUA-ROM auf Grund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechtes aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, LINGUA-ROM in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen.

nach oben

§ 10 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug rein netto fällig. Bei nicht termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnung, verfallen alle von uns gewährte Rabatte, Ermäßigungen und Sonderkonditionen. Rechnungen werden sofort fällig, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit/ Zahlungswilligkeit des Kunden bestehen. LINGUA-ROM ist berechtigt im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden, die sofortige Zahlung aller noch offenen und auch der aus noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich gestundeter Beträge zu fordern, alle bereits in Arbeit befindlichen Aufträge Übersetzungen, Projekte, etc werden bis zum Zahlungseingang der offenen Forderungen gestoppt.
Kommt der Auftragsgeber seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäß nach, so gerät er mit dem Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. LINGUA-ROM ist berechtigt mindestens 30 EUR pro Mahnschreiben in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich LINGUA-ROM vor, Verzugszinsen (gem. §288 Abs. 3, S.1 BGB) in Höhe von zwölf Prozentpunkten über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Verzugsschaden bis zum Eingang der vollständigen Forderung zu erheben.

nach oben

§ 11 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht

LINGUA-ROM behält alle Rechte an alle Arbeitsergebnisse, wie der Anlage einer Fach-Terminologie, eines Glossars, einer Wortsammlung, etc. Die Leistungsverwertung und- Veränderung von LINGUA-ROM durch Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Erst nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages geht das Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über. Durch Zahlung des Rechnungsbetrages für die gelieferte Dienstleistung erwirbt der Auftraggeber ein Nutzungsrecht an der Dienstleistung, jedoch kein Urheberrecht. Agentur LINGUA-ROM behält das Urheberrecht an der Übersetzung, bzw. Dienstleistung, sofern das Urheberrecht Anwendung findet. Anders lautende Vereinbarungen gelten nur mit unserer schriftlichen Bestätigung.

nach oben

§ 12 Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum an einer Übersetzung oder einer anderer Dienstleistung, dass von der Agentur LINGUA-ROM und/oder seinen Mitarbeitern erstellt worden ist, verbleibt grundsätzlich bei LINGUA-ROM.
Mit der Auftragserteilung unterwirft sich der Auftraggeber den oben dargestellten Regelungen zum Nutzungsrecht an dem von ihm beim Übersetzer erworbenen Werk, ohne dass es dazu einer besonderen ausdrücklichen Erklärung bedarf. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber bereits heute dazu, sämtliche Kosten einschließlich von Kosten für Rechtsberatung, Rechtsvertretung, Gerichtskosten, Informationsbeschaffung, sowie andere Kosten, die der Übersetzer bei der Verfolgung seines Rechtsanspruchs entstehen, zu übernehmen, ohne dass es dafür eines separaten Gerichtsurteils bedarf. Diese Regelung gilt ungeachtet eines Anspruchs auf Entschädigung, den der Übersetzer wegen einer Verletzung des Rechts auf geistiges Eigentum gegen den Auftraggeber erheben kann.

nach oben

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenen Ansprüche gilt deutsches und europäisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich das am Geschäftsitz der LINGUA-ROM zuständige Gericht.

nach oben

§ 14 Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung bzw. Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

nach oben


Zusätzliche AGB für Schulungsveranstaltungen

gelten für Schulungs- und Seminarleistungen in Form von offenen Seminare, als Gruppenkurs, Einzel- oder Firmenschulungen als Inhouse - Seminare.

§ 1S Anmeldung

Anmeldungen können schriftlich per Post, Fax, E-Mail bzw. telefonisch bei der LINGUA-ROM erfolgen. Der Anmeldende erhält umgehend eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung sowie die Bestätigung sind für beide Parteien verbindlich. Da die Teilnehmerzahl für die Schulungen aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Reservierungen können Sie auch vorab telefonisch (für maximal eine Woche) vornehmen. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden nur für interne Zwecke gespeichert.

nach oben

§ 2S Durchführungsabweichungen

Der LINGUA-ROM bleibt es vorbehalten, einen Ersatzreferenten einzusetzen, den Schulungsinhalt geringfügig zu ändern und Termin- und Ortverschiebungen vorzunehmen.

nach oben

§ 3S Zahlungsbedingungen

Fälligkeit der Teilnehmergebühr zzgl. Mehrwertsteuer:
Offene Seminare: Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Seminarpreis zu entrichten.
Inhouse- Seminare: Nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn sind 50% fällig. Die restlichen 50% werden in Teilbeträgen in Rechnung gestellt. Bei nicht fristgerechter Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

nach oben

§ 4S Stornierung, Umbuchung

Schriftliche Stornierungen von Anmeldungen bis zu 3 Wochen vor Schulungsbeginn sind kostenfrei. Bei Eingang der schriftlichen Stornierung bis zu 2 Wochen vor Schulungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei noch kurzfristigeren Absagen wird 75% der Schulungsgebühren fällig. Bei Nichterscheinen ist die volle Schulungsgebühr zu entrichten.
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post oder Fax eingehen. Diese Regelung gilt auch, wenn die Schulung zu einem späteren Zeitpunkt neu angemeldet wird. Selbstverständlich kann ein angemeldeter Teilnehmer einen Vertreter benennen. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bei der Buchung eines Inhouse- Seminars besteht die Möglichkeit, dieses auf einem späteren Zeitpunkt umzubuchen. Bei Umbuchung entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro, jedoch mindestens 10% der Schulungsgebühren. Die Umbuchungen müssen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Das Angebot behält drei Monate seine Gültigkeit .

nach oben

§ 5S Absage von Veranstaltungen

LINGUA-ROM behält sich das Recht vor, Trainings abzusagen, falls für einen Kurs 14 Tage vor Beginn weniger als drei Anmeldungen vorliegen. Ferner können Schulungen wegen höherer Gewalt, wie z. B. die kurzfristige Erkrankung eines Trainers, abgesagt werden. Wir bieten Ihnen in diesem Fall einen Ersatztermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt an, wobei weitergehende Ansprüche nicht bestehen.

nach oben

§ 6S Copyright / Urheberrechte

Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und der Nachdruck von Schulungsunterlagen, auch auszugsweise, sind der LINGUA-ROM vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen keine Reproduktionen hergestellt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

nach oben

Fassung März 2011

© 2012 LINGUA-ROM • ImpressumAGBKontakt